Die Kosten
Bei Vertragsabschluss füllen Sie als Eltern den Antrag auf Gewährung einer laufenden Geldleistung für Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII an die Kindertagespflegeperson aus. Diesen Antrag senden wir gemeinsam an den Kreis Segeberg. Der Kreis zahlt mir als Kindertagespflegeperson die monatlichen Betreuungskosten… während Sie als Eltern nur zu einem jeweiligen Kostenanteil herangezogen werden, den Sie wiederum direkt an den Kreis Segeberg zahlen.
Ein Kind hat ab der Vollendung des ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf Förderung in einer KiTa und/oder in Kindertagespflege.
Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf, welcher von Ihnen als Eltern bestimmt wird. Dieser muss mit dem Kindeswohl vereinbar sein. Eine Förderung, die über neun Stunden täglich hinausgeht, ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Kostenbeitrag: Für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege werden die Eltern zu einem monatlichen Kostenbeitrag herangezogen. Dieser bemisst sich nach der jeweils gültigen Fassung der gesetzlichen Regelung in KiTAG.
Der Kostenbeitrag ist grundsätzlich zum Ende des Betreuungsmonats in voller Höhe (unabhängig von Fehlzeiten des Kindes und Ausfallzeiten der Kindertagespflegeperson) direkt an den Kreis Segeberg zu leisten
Übersicht einkommensunabhängiger Betreuungskosten in der Kindertagespflege für Kinder jünger als 3 Jahre:
30 Betreuungsstunden die Woche =
174,00€ Kostenbeitrag im Monat für die Eltern
35 Betreuungsstunden die Woche =
203,00€ Kostenbeitrag im Monat für die Eltern
Soziale Ermäßigung: Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch der Kinder in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ganz oder teilweise von der Gemeinde/der Stadt/dem Kreis erlassen bzw. übernommen.
Geschwisterermäßigung: Ohne Einkommensüberprüfung erhalten mehrere in einem Haushalt lebende Kinder einer Familie vor dem Schuleintritt, die gleichzeitig bedarfsgerecht in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut werden, eine Ermäßigung des Kostenbeitrages - 50 % für das 2. beitragspflichtige Kind 100 % für das 3. und jedes weitere beitragspflichtige Kind.
Der Betreuungsvertrag wird zwischen Ihnen als Eltern und mir, der Kindertagespflegeperson, geschlossen. In einem persönlichen Gespräch gehen wir diesen einmal gemeinsam durch. Zusätzlich gibt es 3 Vertragszusätze, betreffend:
-Essensgeld
-Haustierhaltung im Haushalt
-Vereinbarung Medien/Ausflüge